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Bildrechte von Personen: Wann Menschen fotografiert werden dürfen

Symbolbild Festbrennweiten auf Filz

Menschen haben in Deutschland ein Recht am eigenen Bild. Vereinfacht heißt das: Wer erkennbar abgebildet ist, entscheidet grundsätzlich mit, ob dieses Bild veröffentlicht wird. Für die Veröffentlichung braucht es in der Regel eine Einwilligung. Es gibt Ausnahmen, aber sie sind enger, als viele annehmen.

Der Unterschied zwischen Aufnehmen und Veröffentlichen

Das sind zwei verschiedene Fragen. Ob ein Bild gemacht werden darf, hängt unter anderem davon ab, wo und in welcher Situation. Ob es veröffentlicht werden darf, ist eine eigene Frage mit eigenen Anforderungen.

In der Praxis ist die zweite Frage die wichtigere, weil dort die Konflikte entstehen. Ein Bild, das in einer Schublade liegt, stört selten. Ein Bild, das auf einer Website steht, kann sehr stören.

Die Einwilligung

Eine Einwilligung sollte klar sein und den Umfang benennen: wer, wofür, wo, wie lange. Sie kann formlos erteilt werden, aber schriftlich ist sie belegbar, und darauf kommt es im Streitfall an.

  • Wer: die abgebildete Person, eindeutig benannt.
  • Wofür: welche Art der Veröffentlichung, welcher Zweck.
  • Wo: auf welchen Kanälen.
  • Wie lange: befristet oder nicht.
  • Widerruf: unter welchen Bedingungen die Person es sich anders überlegen kann.

Eine sehr allgemein gehaltene Einwilligung ist im Zweifel wenig wert. Je konkreter, desto belastbarer.

Kinder und Beschäftigte

Bei Kindern gelten strengere Maßstäbe. Grundsätzlich entscheiden die Sorgeberechtigten, und in der Regel sind das beide Elternteile. Mit zunehmendem Alter kommt es auch auf das Kind selbst an.

Praktisch heißt das: Bei Bildern von Kindern, die veröffentlicht werden sollen, brauchen Sie die Zustimmung der Sorgeberechtigten, und im Zweifel beider. Bei getrennt lebenden Eltern ist das ein häufiger Konfliktpunkt.

Unabhängig von der Rechtslage lohnt Zurückhaltung. Ein Kind, das heute nichts dagegen hat, ist in einigen Jahren ein Jugendlicher, der es anders sieht, und das Internet vergisst wenig.

Bilder von Mitarbeitenden sind heikler, als es wirkt, weil die Freiwilligkeit einer Einwilligung im Arbeitsverhältnis schwerer zu beurteilen ist. Niemand soll das Gefühl haben, dass eine Ablehnung Nachteile bringt.

Der Punkt, der am häufigsten vergessen wird: Was passiert, wenn jemand das Unternehmen verlässt. Bleibt das Bild, muss es weg, wer entscheidet das. Regeln Sie das vorher, sonst regelt es später jemand anderes.

Veranstaltungen, Menschenmengen und ein Nein

Bei Veranstaltungen können nicht alle einzeln gefragt werden. Es gibt Konstellationen, in denen eine Veröffentlichung ohne einzelne Einwilligung in Betracht kommt, etwa wenn Personen nur Beiwerk sind oder wenn es um Bilder von Versammlungen geht. Diese Ausnahmen sind aber enger und voraussetzungsvoller, als der Alltagsgebrauch vermuten lässt.

Üblich und sinnvoll ist der Hinweis beim Einlass, dass fotografiert wird, verbunden mit einer Möglichkeit, dem zu widersprechen. Wie das konkret auszugestalten ist, sagt eine Rechtsberatung.

Unabhängig von jeder rechtlichen Bewertung: Wenn eine Person erkennbar nicht fotografiert werden möchte, respektieren Sie das. Ein Bild, das gegen den Willen entstanden ist, ist selten ein gutes Bild und immer ein potenzieller Konflikt.

Bei Veranstaltungen und Gruppen lohnt es, das aktiv anzusprechen. Wer vorher fragt, bekommt meist ein Ja und im Übrigen ein klares Nein, mit dem sich arbeiten lässt.

Wer fragt, und was dieser Text nicht leisten kann

Eine praktische Frage, die oft untergeht: Wer holt die Einwilligungen ein. Bei einem Auftrag ist das häufig nicht der Fotograf, sondern der Auftraggeber, weil er die Menschen kennt und weil er die Bilder veröffentlicht.

Klären Sie das im Vorfeld, ausdrücklich. Sonst geht jeder davon aus, dass der andere es macht, und am Ende hat es niemand gemacht.

Dieser Text beschreibt den Rahmen und ersetzt keine Beratung. Das Recht am eigenen Bild ist ein Feld mit vielen Einzelfällen, Abwägungen und Ausnahmen. Für Ihren Fall gibt eine Rechtsberatung Auskunft, und bei gewerblicher Veröffentlichung ist das gut investierte Zeit.

Fazit

Wer erkennbar ist, entscheidet grundsätzlich mit. Holen Sie Einwilligungen ein, schriftlich und konkret nach Zweck, Kanal und Dauer. Bei Kindern brauchen Sie die Sorgeberechtigten und sollten zurückhaltend sein. Bei Beschäftigten regeln Sie auch den Fall des Ausscheidens. Klären Sie, wer die Einwilligungen einholt. Und respektieren Sie ein Nein.

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