de.express Fotograf Zum Portal
de.expressFotografFotograf
Fotograf

Datenschutz bei Fotos: Was beim Umgang mit Bildern zu beachten ist

Symbolbild Lampenstativ und Reflektor

Ein Bild, auf dem ein Mensch erkennbar ist, enthält personenbezogene Daten. Daraus folgen Fragen, die über das Recht am eigenen Bild hinausgehen: Zu welchem Zweck werden die Bilder verarbeitet, wo werden sie gespeichert, wer bekommt sie, wie lange werden sie aufbewahrt, und was passiert, wenn jemand Auskunft oder Löschung verlangt.

Zwei Themen, und die Fragen, die sich stellen

Das Recht am eigenen Bild betrifft die Frage, ob ein Bild veröffentlicht werden darf. Der Datenschutz betrifft den gesamten Umgang mit den Daten: Erheben, Speichern, Weitergeben, Löschen. Beides greift ineinander, ist aber nicht dasselbe.

Praktisch bedeutet das: Auch wenn eine Person der Veröffentlichung zugestimmt hat, sind die weiteren Fragen nicht erledigt. Wo liegen die Bilder, wer hat Zugriff, wie lange bleiben sie, was passiert bei einer Löschanfrage.

  • Zweck: Wofür werden die Bilder verarbeitet, und ist das der Zweck, für den sie erhoben wurden.
  • Grundlage: Worauf stützt sich die Verarbeitung.
  • Speicherort: Wo liegen die Bilder, auch bei Dienstleistern und in Onlinespeichern.
  • Zugriff: Wer kann sie sehen, wie ist der Zugang gesichert.
  • Weitergabe: Wer bekommt sie, und auf welcher Grundlage.
  • Dauer: Wie lange werden sie aufbewahrt, was passiert danach.
  • Rechte der Betroffenen: Auskunft, Löschung, Widerspruch.

Der Fotograf als Dienstleister

Wenn ein Unternehmen einen Fotografen beauftragt, verarbeiten zwei Stellen dieselben Daten. Wie das Verhältnis zu bewerten ist und ob eine besondere Vereinbarung nötig ist, hängt vom Einzelfall ab und ist nicht immer eindeutig.

Was Sie in jedem Fall klären sollten, sind die praktischen Punkte: Wie lange bewahrt der Fotograf die Bilder auf. Wo liegen sie. Wer hat dort Zugriff. Was passiert, wenn eine abgebildete Person eine Löschung verlangt. Diese Fragen sind unabhängig von jeder juristischen Einordnung sinnvoll.

Onlinegalerien, Übertragung und Aufbewahrung

Die Übergabe der Bilder ist ein eigener Punkt. Onlinegalerien sind bequem und verbreitet. Die Fragen dabei sind: Ist die Galerie geschützt oder mit einem Link für jeden erreichbar, wie lange bleibt sie online, wo steht der Dienst, was passiert danach.

Eine Galerie, deren Link ungeschützt ist, ist praktisch öffentlich. Das ist bei Bildern einer Hochzeit oder von Kindern ein Punkt, über den man vorher sprechen sollte. Fragen Sie nach einem Passwort und nach der Laufzeit.

Fotografen bewahren Material auf, aus guten Gründen: Sie können später nachliefern, wenn Sie etwas verlieren, und sie brauchen es für ihre eigene Dokumentation. Gleichzeitig sind das Daten von Menschen.

Klären Sie deshalb, wie lange aufbewahrt wird und was danach passiert. Manche Fotografen archivieren dauerhaft, andere löschen nach einer bestimmten Zeit. Beides ist möglich, aber Sie sollten wissen, was gilt, und die abgebildeten Personen im Zweifel auch.

Löschanfragen, und besondere Vorsicht bei Kindern

Es kommt vor, dass jemand ein Bild von sich entfernt haben möchte. Das kann ein ausgeschiedener Mitarbeitender sein, ein Gast einer Veranstaltung, jemand, der es sich anders überlegt hat.

Bereiten Sie sich darauf vor, statt überrascht zu werden. Wissen Sie, wo Ihre Bilder überall liegen: Website, soziale Kanäle, Broschüren, Präsentationen, alte Beiträge. Ein Bild von einer Website zu nehmen ist einfach. Ein Bild aus allen Kanälen zu nehmen, in denen es über Jahre gestreut wurde, ist es nicht.

Das ist ein guter Grund, von Anfang an sparsam zu sein: Weniger Kanäle und weniger Streuung bedeuten weniger Aufwand im Löschfall.

Bilder von Kindern verdienen einen besonders sorgfältigen Umgang. Das gilt für die Frage der Veröffentlichung ebenso wie für Speicherung und Zugriff. Zurückhaltung ist hier die richtige Grundhaltung, unabhängig davon, was rechtlich gerade noch ginge.

Wo Sie Auskunft bekommen

Dieser Text kann nur Orientierung geben. Datenschutz ist ein Feld mit vielen Abwägungen, und die Bewertung hängt vom konkreten Fall ab: Wer verarbeitet, zu welchem Zweck, auf welcher Grundlage, in welchem Kontext.

Für Ihren Fall gibt eine Rechtsberatung oder die zuständige Aufsichtsbehörde Auskunft. Wenn Sie gewerblich mit Bildern von Menschen arbeiten, insbesondere von Beschäftigten oder Kindern, ist das keine überflüssige Vorsicht, sondern Teil der Aufgabe.

Fazit

Bilder erkennbarer Menschen sind personenbezogene Daten. Klären Sie Zweck, Speicherort, Zugriff, Weitergabe und Dauer, auch beim Fotografen. Achten Sie auf geschützte Galerien und deren Laufzeit. Bereiten Sie sich auf Löschanfragen vor, indem Sie wissen, wo Ihre Bilder liegen. Und seien Sie bei Kindern besonders zurückhaltend.

← Alle Beiträge aus Fotograf